Forschungszulage
Steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE) – wie Sie und Ihr Unternehmen gezielt davon profitieren können.
Was ist die Forschungszulage?
Ein staatlicher Zuschuss, der Unternehmen in Forschung und Entwicklung gezielt unterstützt – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform.
Mit der Forschungszulage sollen Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) unterstützt und mehr Innovationen im Land hervorgebracht werden. Im Rahmen der steuerlichen Förderung werden für die interne Forschung und Entwicklung bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Dies beinhaltet die anfallenden Gehalts- sowie Lohn- und Zukunftssicherungsleistungen, die ab dem 01.01.2020 angefallen sind.
Bei der Erteilung eines Forschungsauftrags (Auftragsforschung) werden pauschal 60 Prozent der an den Auftragnehmer gezahlten Vergütung als förderfähiger Aufwand behandelt – der effektive Zuschuss umfasst hier bis zu 15 Prozent. Die maximale Forschungszulage beträgt bis zu 3.500.000 Euro pro Wirtschaftsjahr. Die Förderung richtet sich an Unternehmen jeder Größe, Branche und Rechtsform – Voraussetzung ist lediglich die Steuerpflicht in Deutschland.
Was wird gefördert?
- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Förderfähige Leistungen
- FuE-Tätigkeiten im eigenen Unternehmen
- Kooperationsvorhaben mit einem anspruchsberechtigten Unternehmen
- Vergabe von Forschungsaufträgen
Wer wird gefördert?
- Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren
- Voraussetzung: Steuerpflicht in Deutschland
Förderhöhe
- 25–35 % der förderfähigen Personalkosten für interne Forschung
- 60 % Bemessungsgrundlage bei Auftragsforschung
- Bis zu 3,5 Mio. € pro Wirtschaftsjahr
- Anrechnung auf die nächste Steuerfestsetzung
So arbeiten wir für Sie
Jährlicher Antrag
Wir begleiten Sie durch den vollständigen Antragsprozess – einmal im Jahr, planbar und mit klarem Ablauf.
Bescheinigung bei der BSFZ
Wir übernehmen die Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Einreichung beim Finanzamt
Die förderfähigen Kosten der zertifizierten Projekte reichen wir für Sie beim Finanzamt ein.
Ihr Weg zur Forschungszulage
Welche Kriterien müssen Ihre FuE-Vorhaben erfüllen?
- Fortschrittlich: ausgerichtet auf den Erwerb neuer Kenntnisse
- Systematisch: budgetierbar und einem klaren Plan folgend
- Offen: das Endergebnis muss in gewissem Maße unsicher sein
Wie beantrage ich die Forschungszulage?
- Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
- Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt
Wie wird die Forschungszulage ausgezahlt?
- Abrechnung im Zuge der nächsten Einkommens- oder Körperschaftssteuer
- Auch eine rückwirkende Abrechnung ist möglich
- Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, wird die Differenz als Erstattung ausgezahlt
So erreichen Sie uns
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